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> Morphicon lässt ArmA II abmahnen
Legislator
post Nov 26 2009, 08:39
Post #1


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Was ich nun schreibe, schreibe ich als normaler Foren User. Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Auflistung von Meinungen, Gedanken und Erfahrungswerten dar. Verbindliche Rechtsberatung darf von Laien nicht durchgeführt werden und ist per Gesetz verboten. Eine solche werde ich auch nicht durchführen. Jeder hat das Recht auf fachliche Beratung und sollte diese im Ernstfall in Anspruch nehmen, wenn man mit der Situation nicht zurechtkommt!

Vom Support Team bin ich aus folgendem Anlass zurück getreten: Morphicon Ltd. ist ins Abmahngeschäft eingestiegen und lässt über Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und einem noch unbekannten "IT-Dienstleister" die Tauschbörsen überwachen.

Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun reißen. 99 % aller User hier haben ohnehin eine legale Version, aber darum geht es auch gar nicht. Wen es nicht interessiert, der kann aus dem Thread verschwinden. Wer Hilfe sucht, wendet sich an die entsprechenden Kontakte. Meinungen kann jeder haben, aber bitte versucht nicht meine zu ändern. Das wird scheitern.

Ich schieb erstmal die Quelle hin ... Anwalt24.de.

ArmA II hat sich nun in die ehrenvolle Liste abgemahnter Werke der besagten Kanzlei eingereiht. Rechtlich gesehen ist dieses ganze Abmahnzeug eine tiefe Grauzone. Ich empfehle jedem, der Post von der Kanzlei erhält die folgenden Dinge:
  1. Nichts überstürzen! Keine voreiligen Aktionen durchführen!
  2. Die Abmahnung nicht ignorieren! Das birgt die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung.
  3. Experten aufsuchen, entweder Fachanwalt oder entsprechend fachkundige Personen (Achtung: Risiko)
  4. Informationen einholen! Fakten und Wissen sind die idealen Partner um Angst zu bekämpfen.

Als Leselektüre empfehle ich die Übersicht Abmahnstatistik, deren Daten auf den freiwilligen Angaben von Abgemahnten über Jahre hinweg basieren. Trends lassen sich durchaus erkennen .... Interessant ist auch dieses Organigramm über den allgemeinen Ablauf einer Abmahnung.

Bevor jemand auf die Idee kommen sollte, irgendwas zu zahlen, sollte er sich konkret über folgende Dinge im Klaren sein:
  • Kann zu 100 % ausgeschlossen, dass in den nächsten 30 Jahren eine erneute Rechtsverletzung stattfinden wird? Stichwort Vertragsstrafe
  • Der Anschlussinhaber muss auf die Abmahnung reagieren. Der Anschlussinhaber msus nicht zwingend der Täter sein.
  • Existiert eine gültige Vollmacht zur Durchführung der Abmahnung?
  • Ist die Rechtslage für die Störerhaftung wirklich so eindeutig wie immer behauptet?

Nehmen wir doch mal z.B. den "IT-Dienstleister" (und Rechteinhaber, na sowas) Digiprotect. Turn Piracy into Profit ist deren Slogan. Rechteinhaber haben angeblich keinen finanziellen Aufwand, Digiprotect übernehme das gesamte Risiko und leite einen Gewinnanteil direkt weiter. In diesen Tagen wird das näher unter die Lupe genommen, denn viele Experten sind der Ansicht, dass es keine Zahlungspflicht gegenüber dem Rechteinhaber gibt, wenn dieser keine realen Ausgaben für die Rechtsverfolgung hatte.

Bei der "Beweisführung" der Abmahner sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ob nun zeitpunktgenaue Ermittlung mit Hilfe der Atom Uhr oder Hash-Werten, alles ist bestenfalls eine Behauptung, bis eine Tat wirklich anhand von Fakten bewiesen wurde. Selbst IP-Adressen (oder hier) sind bestenfalls Hinweise auf den Anschlussinhaber. Den Täter kriegt man im meisten dadurch ohnehin nicht. Dann nehmen man noch das hier: IP-Adressen ausdrucken ist kein Beweis. Beweise für Copyright Verletzungen in P2P Netzwerken oft unzureichend, auch Screenshots ließen sich im Bedarfsfall schnell automatisch generieren. Ich will damit sagen, dass man nie blind jeden Beweis akzeptieren sollte! Jeder angebliche Beweis sollte vor Gericht auf seine Richtigkeit geprüft werden!

Und noch ein paar Infos zur Meinungsbildung am Rande: Porno Industrie missbraucht Justiz, Der abmahnende Anwalt kann vom Gegner überhaupt keine Kosten verlangen?

Doch all die Meinungsmache bringt effektiv gesehen gar nix. Letztendlich kommt es in einem möglichen Zivilprozess nur darauf an, den Richter von der Unschuld zu überzeugen. Das gelingt den wenigsten. Entsprechend sehen auch die Urteile bei den Kostenklagen aus. Trotzdem ist die Rechtslage alles andere als eindeutig, wie viele Urteile der Vergangenheit gezeigt haben:

Ich denke doch, dass die Masse für sich spricht. Jedoch gebe ich zu, dass ich im Augenblick nicht den aktuellsten Stand erfasst habe. Betroffene sollten sich immer darüber informieren welches Urteil gerade das aktuellste ist und ob es von einer höheren Instanz bestätigt oder negiert wurde.

Jetzt könnte man doch glatt behaupten, dass man vor Abmahnungen geschützt wäre, wenn man sich einfach aus Tauschbörsen fernhielte. Willkommen in der Realität, das ist Wunschdenken. Es betrifft zwar nur einen vergleichsweise geringen Prozentsatz, aber da draußen kursieren auch massenhaft unberechtigte Forderungen. Neben verstorbenen Anschlussinhabern, wurden u.A. Nachmieter, Nachbarn, Drucker usw. abgemahnt. Zahlendreher sind nichts ungewöhnliches und Garantien vor Datenmanipulationen gibt es an keiner Stelle der Beweiserhebungskette.

Hinzu kommt noch die absolute Unverhältnismäßigkeit bei der Verfolgung. So wurden bereits Hausdurchsuchungen wegen 1 PC Spiel durchgeführt, Interessant dazu ist auch:

Obendrein lege ich jedem ans Herz, sich dieses Video anzuschauen: Sie haben das Recht zu schweigen. Das ist Grundwissen wenn es um Grundrechte geht und keiner sollte - aus welchem Grund auch immer - von der Justiz ver*****t werden.

Bei den abgemahnten Werken selbst gibt es keine Regeln mehr. Waren es anfangs nur "marktwirschaftliche Versagerprodukte", so hat sich der Trend auf "normale" Produkte erweitert. Die abgemahnten Produktpaletten sind dabei sehr umfassend: Filme, Serien, Pornos, Spiele, Programme, Hörbücher, Cracks, Spieleanleitungen, Texte, Bilder - kurz, alles was urheberrechtlich geschützt ist, kann abgemahnt werden. Lasst es bitte nicht drauf ankommen.

Verdammt interessant sind die Porno Abmahnungen an sich. Behaupten doch die Kanzleien oftmals, dass es No-Upload-Mods gar nicht gäbe, bedeutet dies im Klartext, dass sie pornografisches Material selbst anbieten würden und sich nach §184 StGB strafbar machen. Auch hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen worden.

Die ganze Materie ist extrem komplex und kaum in einem Post abzuhandeln. Sie zieht sich seit 2005 durchs Web und wird von Jahr zu Jahr schlimmer.

Im Schlusswort möchte ich noch auf die Wer mahnt was ab?-Liste verweisen, die immer recht aktuell ist. Die Anzahl der Werke, Rechteinhaber und abmahnenden Kanzleien nimmt dabei stetig zu. Ein guter erster Anlaufpunkt für Betroffene ist nach wie vor die Seite http://abmahnwahn-dreipage.de/

Tauschbörsennutzern gebe ich den Rat "Lasst es sein!". Zumindest da hat die Propaganda der Medien vollkommen Recht. Es bedeutet immer Ärger und Kosten. Es gibt auch keine Zaubersoftware, die euch verbergen wird. Peerguardian, Anonymisierungsdienste .. alles nutzlos.

Die meisten Produkte sind es nicht Wert diesen Ärger aufzunehmen. Leiht euch Filme, Serien und Spiele aus der Videothek aus. Wer keine Videothek um die Ecke hat oder wem die zu teuer ist, kann auf Online Videotheken ausweichen. MP3's gibt's legal und kostenfrei aus Radio Streams oder man hört kostenfreie Musik, die unter der CC Lizenz vertrieben wird. Und für Programme gibt es häufig auch immer eine Freeware Alternative.

Viel Erfolg

[GLT]Legislator
 
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pMASTER
post Nov 26 2009, 11:00
Post #2


Gentleman Usher of the Coffee Stain
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Ich lass das mal hier stehen aus dem einen Grund, dass es nach dem Prinzip von Abmahnungsanwälten, ohne Ansehen der Person die so genannten Störer haftbar zu machen, auch Leute treffen kann die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Es handelt sich meiner Meinung nach um einen Beitrag, der nach 2.2 unserer Regeln nicht erlaubt ist.


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R.I.P. Jacky *1996-†2014
 
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